Die Eigenkonservierung von Nabelschnurblut (autologe Einlagerung) für die private Vorsorge wird unterschiedlich diskutiert:
Da sich im Nabelschnurblut auch pluripotente und proliferationsfähige Stammzellen befinden, gebe es Anlass zur Hoffnung, dass sich daraus in der Zukunft spezielle Gewebe oder Zellverbände zur Behandlung schwerer Erkrankungen züchten lassen.
Hauptkritikpunkt ist, dass die Wahrscheinlichkeit, eigene Stammzellen im Kindesalter zu benötigen, äußerst gering ist. Hinzu kommt, dass bei einer Erkrankung des Kindes zu prüfen ist, ob die Stammzellen bereits die Disposition zur Entwicklung der Krankheit enthalten. Die Nutzung von Nabelschnurblut zur Therapie von Erkrankungen bei Erwachsenen hält die Bundesärztekammer noch für spekulativ. Deutliche Kritik kommt auch vom Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, Gerhard Ehninger, der das kommerzielle Einfrieren von Nabelschnurblut für „Geschäftemacherei“ hält.
Ferner wird kritisiert, daß die Spende unnötige Personalressourcen in den Geburtskliniken bindet. Ein frühzeitiges Abklemmen der Nabelschnur zur Nabelschnurblutspende widerspricht aktuellen Standards und führt zu einem Abfall der kindlichen Blutmenge. Die Eigenkonservierung von Nabelschnurblut ist für die Eltern kostenpflichtig. Die Kosten für die Lagerung von Nabelschnurblut betragen in Deutschland ca 2.000 bis 2.500 Euro inklusive der ersten zwanzig Lagerjahre. Bislang sind nur wenige Fälle bekannt, in denen die Kosten anteilig von Krankenkassen erstattet wurden. Die Eigenkonservierung von Nabelschnurblut ist in Deutschland flächendeckend möglich.
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