Krankenkassenversicherung Familienversicherung

Auf eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse haben grundsätzlich Ehepartner, der Lebenspartner bei eingetragenen Lebensgemeinschaften und die Kinder des Versicherten Anspruch.

Jedoch müssen hierzu einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. dass der regelmäßige Aufenthaltsort im Inland ist und der Versicherungsnehmer nicht freiwillig versichert ist. Des weiteren dürfen die Familienangehörigen nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit und nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein.



Zudem muss das Einkommen unter einem Siebtel der Bezugsgröße liegen. Kinder sind in der Familienversicherung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr versichert. Bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind und bis zum vollendenden 25. Lebensjahr, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Keine Altersbeschränkungen hingegen gibt es bei behinderten Menschen. Grundsätzlich gelten auch Stiefkinder und Enkel, die beim Hauptversicherten dauerhaft leben sowie Pflegekinder als Kinder im Sinne dieser Regelung.

Ist bei Kindern ein Elternteil nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und ist somit privatversichert, gibt es eine Besonderheit. Hierbei ist die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen, wenn der Ehegatte des in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mitglieds, regelmäßig im Monat mit seinem Gesamteinkommen ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgelt-Grenze übersteigt und dessen Einkommen stets über dem Einkommen des pflichtversicherten Mitglieds liegt.

Da in der gesetzlichen Krankenkasse immer wieder Kürzungen vorgenommen werden, reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht immer aus. Daher sollte man frühzeitig über eine Krankenzusatzversicherung oder den kompletten Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken. Experten gehen zudem davon aus, dass die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen über kurz oder lang komplett gestrichen wird. Begründet ist dies darin, dass die Finanzierbarkeit des gesetzlichen Gesundheitssystems immer schwieriger zu gestalten ist.

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