Elterngeld

Alle Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 geboren sind, haben einen Anspruch auf das neue Elterngeld. Beim Elterngeld gibt es, im Vergleich zum vorherigen Erziehungsgeld, keine Einkommensgrenzen und so wird allen Eltern monatlich 67 Prozent des vorherigen Einkommens als Elterngeld gewährt. Hierbei gibt es eine sogenannte Geringverdienerkomponente, durch die Antragsteller mit einem niedrigeren Einkommen profitieren.



Der Prozentsatz erhöht sich hierbei bis auf 100 Prozent. Zudem ist geregelt, dass alle Eltern mindestens 300 Euro Elterngeld bekommen, die nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Maximal werden jedoch 1.800 Euro Elterngeld gezahlt. Zudem gibt es führ Mehrlinge einen Bonus von 300 Euro je Kind.
Insgesamt haben beide Elternteile zusammen einen Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld und Anspruch auf zwei weitere Monate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Wenn die Eltern es wünschen, kann der monatliche Betrag auch halbiert werden und sich somit der gesamte Auszahlungszeitraum verdoppeln.

Grundsätzlich wird das Elterngeld nicht versteuert und wird auch abgabenfrei gewährt. Allerdings wird bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes das Elterngeld als Einkommen berücksichtigt.

Trotz des Elterngeldes ist es möglich, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Hierbei darf die Arbeitszeit durchschnittlich im Monat nicht mehr als 30 Wochenstunden betragen. Die Einnahmen werden nicht zu 100 Prozent auf das Elterngeld angerechnet, sondern nur anteilig.

Um einen Anspruch auf das neue Elterngeld zu haben, muss man seinen Wohnsitz in Deutschland haben und mit seinem Kind in einem Haushalt leben. Des weiteren muss man das Kind selbst betreuen und erziehen und darf keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Erst wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Elterngeld.

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